Mit der Einspeisevergütung machst du dein Dach zur Einnahmequelle
Die Einspeisevergütung spielt eine wesentliche Rolle für die Rentabilität deiner Photovoltaikanlage. Mehr über die Einspeisevergütung und an wen du den selbst erzeugten PV-Strom überhaupt verkaufen darfst, erfährst du hier.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Einspeisevergütung ist ein Betrag, den du als Hauseigentümerin oder -eigentümer für überschüssigen Strom erhältst, den du ins öffentliche Stromnetz einspeist.
- Die Höhe der Einspeisevergütung variiert derzeit je nach Region, da lokale Energieversorger die Preise selbst festlegen. Ab Januar 2026 gelten jedoch landesweit einheitliche Regeln.
- Du kannst deinen Solarstrom grundsätzlich an jeden Verbraucher verkaufen.
- Manche Energieversorger zahlen einen zusätzlichen Betrag für Herkunftsnachweise als Bestätigung, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt.
- Sowohl dein lokaler Stromversorger als auch die Installationsfirma deiner PV-Anlage sind wichtige Ansprechpartner, wenn du von der Einspeisevergütung Gebrauch machen möchtest.
Was versteht man unter Einspeisevergütung?
Wenn deine Photovoltaikanlage mehr Strom erzeugt, als du verbrauchst, entsteht überschüssiger Strom. Dieser kann dann ins öffentliche Netz eingespeist und an einen Energieversorger verkauft werden. Die Vergütung dafür nennt sich Einspeisevergütung. Auf diesem Weg können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit ihrer Solaranlage Geld verdienen.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
In der Vergangenheit hatte jeder lokale Energieversorger die Freiheit, die Preise für die Einspeisung von Solarstrom selbst festzulegen. Deshalb variierte die Höhe der Einspeisevergütung je nach Region erheblich. In Zukunft gelten jedoch landesweit einheitliche Regeln für die Abnahme von Solarstrom. Die Tarife treten ab Januar 2026 in Kraft.
Wem kann ich meinen Solarstrom verkaufen?
«Du kannst deinen Strom grundsätzlich an jeden Verbraucher verkaufen», heisst es dazu auf Anfrage beim Bundesamt für Energie BFE. Abnehmer muss also nicht zwingend der lokale Stromversorger sein. Du hast die Möglichkeit, mit einem lokalen Netzbetreiber oder einem überregionalen Energieversorgungsunternehmen einen Vertrag zum Stromhandel abzuschliessen.
Eine weitere Option ist die Gründung eines ZEV. Diese Abkürzung steht für Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Beim ZEV handelt es sich um einen vertraglichen Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher mit dem Ziel, den selbst erzeugten Solarstrom direkt vor Ort zu nutzen. Nachfolgend finden sich weiterführende Informationen zum ZEV.
Was hat es mit dem Herkunftsnachweis auf sich?
Manche Energieversorger zahlen extra für sogenannte Herkunftsnachweise. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung, dass dein Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Diese Nachweise dienen als Beleg für den Energieversorger gegenüber seinen Endverbrauchern. Da Strom aus verschiedenen Quellen zu unterschiedlichen Preisen gehandelt wird, zahlen viele Energieversorger zusätzlich zum Strompreis einige Rappen pro kWh für diese Zertifikate. Der Zugang zum Online-Herkunftsnachweissystem ist für Anlagenbetreiber kostenlos. Diese Zertifikate werden von der akkreditierten Zertifizierungsstelle Pronovo ausgestellt.
Was muss ich tun, um die Einspeisevergütung zu bekommen?
Du bist bereits im Besitz einer PV-Anlage und möchtest von der Einspeisevergütung Gebrauch machen? In diesem Fall musst du im ersten Schritt mit der Installationsfirma der Anlage Kontakt aufnehmen. Diese muss im Anschluss in deinem Namen dem Energieversorger ein TAG – kurz für Technisches Anschlussgesuch – stellen. Nachdem ein positiver Bescheid erfolgt ist, wird ein Einspeisevertrag für elektrische Energie aus Energieerzeugungsanlagen, kurz EEA, abgeschlossen.
Im EEA ist unter anderem der Rücklieferungstarif festgelegt – sprich: in welcher Höhe Ihnen der eingespeiste PV-Strom vergütet wird. Im Zuge dessen muss bei bestehenden PV-Anlagen meist noch ein Austausch der Zählertechnik vorgenommen werden. Weitere Informationen zu diesem Schritt kann dir ebenfalls deine Installationsfirma erteilen.
Wie wird die Stromeinspeisung für die Einspeisevergütung gemessen?
Anlagen, die Strom für Eigenverbrauch und Netzeinspeisung erzeugen, benötigen einen der folgenden zwei Zählertypen:
- Nettozähler
Bei der Nutzung eines Nettozählers wird die gesamte produzierte Energiemenge direkt ins öffentliche Netz eingespeist. Der Eigenverbrauch der Anlage, wie beispielsweise für Hilfsspeisungen, wird dabei abgezogen. Diese Menge wird entsprechend vergütet. Zusätzlich misst ein zweiter Zähler unabhängig davon den Verbrauch aller Haushaltsgeräte wie Kühlschrank und Herd. Dieser Verbrauch wird separat verrechnet.
- Überschusszähler
Ein Überschusszähler speist hingegen nur die Energiemenge ins Netz ein, die den Eigenverbrauch der Anlage übersteigt. Dafür wird ein bidirektionaler Zähler benötigt. Dieser misst sowohl die ins Netz eingespeiste Energie als auch die aus dem Netz bezogene Energie.
Einspeisevergütung bei neuer Anlage erhalten: So gehst du vor
Du befindest dich noch in der Planung für eine neue Photovoltaikanlage? Dann solltest du folgendermassen vorgehen, um die Einspeisevergütung zu erhalten:
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Recherche im Vorfeld: Um die Einspeisevergütung zu erhalten, sollte dein erster Ansprechpartner dein örtlicher Energieversorger sein. Hole dir Informationen bei ihm ein, um herauszufinden, wie du deinen selbst erzeugten Strom vermarkten kannst. Frage nach detaillierten Informationen zu den Einspeisetarifen und Vertragsbedingungen, bevor du den Einspeisevertrag abschliesst. Vergesse nicht, mögliche Fördermöglichkeiten für die Photovoltaikanlage zu prüfen, bevor du mit der Planung beginnst.
Du weisst nicht, welches dein aktueller Energieversorger ist? Einen Überblick über die verschiedenen Energieversorger in der Schweiz bietet die folgende interaktive Karte von Swisseldex. - Genehmigungen einholen: Je nach Standort, Art und Leistung deiner geplanten Anlage musst du möglicherweise ein Baugesuch einreichen und eine Genehmigung für den Anschluss einholen. Erkundige dich bei der Bauverwaltung deines Wohnorts.
- Meldung der Installation: Die von dir beauftragte Installationsfirma muss dem ausgewählten Energieversorger eine Meldung über die Installation der Anlage zukommen lassen. Bei diesem Schritt wird auch angegeben, wie die Messung des Stroms erfolgen soll – etwa über Netz- oder Überschussmessung.
- Installation und Zählermontage: Alle Genehmigungen liegen vor? Dann kann mit dem Bau der PV-Anlage begonnen werden. Sobald die Installation abgeschlossen ist, wird der Installationsfirma die Messgeräte beim Energieversorger bestellen. In der Regel werden die Zähler dann von den Mitarbeitenden des Energieversorgers installiert.
Checkliste für die Solaranlage
Photovoltaik oder Solarthermie? Wo installieren? Beim Bau einer Solaranlage treten viele Fragen auf. Diese Checkliste begleitet dich von der Idee bis zur Umsetzung.
Wie oft und wann kann ich den Abnehmer wechseln?
Das hängt von der individuellen Vereinbarung mit dem Abnehmer ab.
Ob per E-Mail oder via separates Kündigungsformular: Wie genau die Kündigung erfolgen muss, erfährst du am besten direkt beim Energieversorger – ebenso, welches genau die nächsten Schritte sind. Es ist gut möglich, dass der neue Abnehmer den bisherigen Energieversorger kontaktieren muss, um den Wechsel zu finalisieren.
Wie und wann wird die Einspeisevergütung jeweils ausgezahlt?
Auch diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden und hängt von der jeweiligen Vereinbarung mit dem Abnehmer ab.
Neues Stromgesetz verabschiedet: Das sind die Auswirkungen auf die Einspeisevergütung
Im Juni 2024 wurde das neue Stromgesetz verabschiedet – gibt es nebst der Vereinheitlichung der Mindesttarife weitere Auswirkungen auf die Einspeisevergütung? Die oben genannten Informationen gelten immer noch, heisst es beim Bundesamt für Energie BFE weiter. Doch es gebe auch Änderungen: «Neu für den Fall, dass der Produzent keinen Abnehmer findet, ist Folgendes: Wenn Produzent und Versorger keine Einigung erzielen können bezüglich des Preises, dann muss der Versorger den Strom zum vierteljährlich gemittelten Marktpreis abnehmen.» Dieser schwanke gemäss Angebot und Nachfrage. Zusätzlich gelten für Anlagen bis 150 kW Minimaltarife, welche greifen, wenn der Marktpreis niedriger ist als die Minimaltarife.
In seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 hat der Bundesrat das zweite Paket der Verordnungen verabschiedet. Die neuen Regelungen - unter anderem zu den zu den Minimalvergütungen - treten am 1. Januar 2026 in Kraft:
- Anlagen bis 30 kW: 6 Rp/kWh
- Anlagen ab 30 kW ohne Eigenverbrauch: 6,2 Rp./kWh
- Anlagen zwischen 30 und 150 kW mit Eigenverbrauch: für die ersten 30 kW 6 Rp./kWh, für die Leistung ab 30 kW 0 Rp./kWh
Fazit: Die Einspeisung von Solarstrom kann sich auszahlen
Die Einspeisung von Solarstrom kann sich finanziell durchaus lohnen: Aktuelle Fördermöglichkeiten und eine effiziente Nutzung von Photovoltaikanlagen machen die Solarstromproduktion wirtschaftlich attraktiv. Bei der Installation einer normal dimensionierten Photovoltaikanlage solltest du eine Förderung in Anspruch nehmen, um die Anschaffungskosten zu senken.
Danach sollte der Eigenverbrauch optimiert werden – beispielsweise durch den Einsatz einer Wärmepumpe oder mit dem Laden eines Elektroautos. Überschüssigen Strom kannst du an deinen örtlichen Energieversorger verkaufen. Erkundige dich, ob dein Energieabnehmer neben dem Strom auch einen Herkunftsnachweis vergütet, und beantrage diesen bei Pronovo. So maximierst du einerseits den Nutzen deiner Solaranlage und beschleunigst andererseits die Amortisation.
Alternativ kannst du den Herkunftsnachweis an einer privaten Solarstrombörse handeln. Zurzeit sind die Preise aufgrund geringer Nachfrage niedrig. Laut dem Verband VESE gibt es viele unverkaufte Herkunftsnachweise an den Strombörsen. Oftmals ist der Verkauf an ein Elektrizitätswerk rentabler, wenn eine zusätzliche Vergütung für Herkunftsnachweise angeboten wird.
Experte zu diesem Thema: Lukas Zemp von diePROJEKTFABRIK
diePROJEKTFABRIK steht für Transformation in den Bereichen Klima, Energie und Nachhaltigkeit und sieht sich als Fabrikantinnen und Fabrikanten der Energiewende. Als Team interdisziplinär agierender Spezialisten, arbeiten sie an der Transformation unseres Energiesystems mit.
Ihre Leidenschaft ist es, Hauseigentümerinnen und -eigentümer bei Veränderungsvorhaben zu begleiten und den notwendigen Wandel als Chance zu sehen.
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